Als Strafrichter oder Staatsanwalt haben Sie die Möglichkeit, uns mit der Zuteilung von Geldauflagen und Bußgeldern direkt zu helfen.
Unser Verein erfüllt die Voraussetzungen für die Zuweisung von Geldauflagen und ist bei den entsprechenden Gerichten „gelistet“. Wir garantieren eine schnelle und diskrete Abwicklung der Geldauflagen. Das Gericht wird über jeden Zahlungseingang bzw. Nichteingang zeitnah informiert. Für Zahlungen von Geldauflagen erstellen wir KEINE Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen), wir bestätigen lediglich den Zahlungseingang auf Anfrage.
Wenn Sie Kontakt zu Strafrichtern oder Staatsanwälten haben, würden wir uns freuen, wenn Sie diese Kontakte nutzen und den Kinder-und Jugendbauernhof Nickern e.V. als Bußgeldempfänger vorschlagen.