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(Gern mailen, da das Büro nicht dauerhaft besetzt ist.)

Anschrift

Am Stausee 3 | 01239 Dresden

Hygienekonzept für Haus und Hof

Merkformel: AHA + L

Abstand + Hygiene + Alltagsmasken +Lüften

 

Grundlagen

Die Grundlagen für unser Hygienekonzept in allen Projektteilen begründen sich auf der Verordnung des Sächs. Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 vom 25.08.2020 sowie die Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes vom 30.10.2020 bzw. in ihrer jeweils aktualisierten, gültigen Fassung.
Ebenso ist das allgemeingültige und veröffentlichte Hygienekonzept des KJB Nickern e.V. bindend für alle Akteure und Nutzer*innen und mit dem Betreten des Geländes erfolgt die persönliche Zustimmung.

Zielstellung und Gültigkeitszeitpunkt

Die Gesundheit aller Nutzer*innen und Mitarbeitenden des Hofes steht bei allen Überlegungen im Mittelpunkt, um Angebote und Projekte im Förderzweck und Fördersinn durchzuführen oder neu zu kreieren , die sowohl den gesetzlichen Vorgaben zum Infektionsschutz entsprechen als auch die Bedarfe der Nutzer*innen inhaltlich gut erfüllen. Das Hygienekonzept bezieht sich primär auf die Nutzung der geschlossenen Räumlichkeiten und das Gelände des KJB Nickern e.V. während der Projektzeiten.
Darüber hinaus werden im Falle einer uns bekanntgewordenen und bestätigten Infektion weitere entsprechend notwendige Maßnahmen eingeleitet.
Das Hygienekonzept des KJB Nickern e.V. gilt seit dem 15.10.2020 und wird aktualisiert mit den Anforderungen der laufenden politischen Vorgaben. (letzter Stand 22.11.21)

Zutrittsbeschränkung

Zur Sicherung des Infektionsschutzes ist es erforderlich, dass ausschließlich Personen ohne eine nachweisliche SARS-CoV-2-Infektion oder ohne Anzeichen einer solchen Infektion (Husten, Fieber und Atemnot etc.) das Gelände des KJB Nickern e.V. (3G-Regelung) sowie explizit die Innenräume der Gebäude (2G-Regelung) betreten.
Bei allen schulpflichtigen Kindern gehen wir grundsätzlich von einem negativen Testergebnis auf Grund der schulischen Tests aus.

Die Mitarbeiter und Ehrenamtlichen des KJB werden unter Berücksichtigung vom jeweiligen Impf- oder Genesenen-Status zu persönlichen Tests aller 48h verpflichtet. Dies kann wahlweise Vorort unter Einhaltung des 4 Augenprinzips geschehen oder in einem der offiziellen Testzentren. Die Möglichkeit auf Homeoffice wird bei im Einzelfall geprüft.

Zur Unterbrechung möglicher Infektionsketten sind Angehörige des oben genannten Personenkreises verpflichtet, beim Auftreten einer Infektion mit SARS-CoV-2 oder bei bekanntem Kontakt mit einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person den KJB Nickern e. V. umgehend in Textform (E-Mail post@kjb-nickern.de) zu informieren.

Persönliche und alltägliche Hygienehinweise

Am Eingang des Geländes wird auf die grundlegenden Hygieneregeln und deren Einhaltung hingewiesen.

Nutzer*innen, Teilnehmende, Mitarbeitende sowie Personen, die im Rahmen sonstiger regelmäßiger Tätigkeiten die Einrichtung betreten, werden angehalten, bei Ankunft und regelmäßig während des Aufenthalts, die Hände zu waschen und zu desinfizieren. Hierfür stehen neben den sanitären Anlagen an zentralen Orten der Einrichtung entsprechende Spender für Desinfektionsmittel bereit. Auf dessen Verwendung wird durch Beschriftung oder Anbringen von erklärenden Piktogrammen hingewiesen.
Händehygiene muss vor und nach der Zubereitung von Speisen, vor dem Essen, nach dem Toilettengang und immer dann durchgeführt werden, wenn die Hände sichtbar schmutzig sind. Darüber hinaus ist eine gründliche Händehygiene mit Wasser und Seife grundsätzlich ausreichend. Zum Trocknen der Hände werden Einweg-Papierhandtücher verwendet. Auf die Regeln einer gründlichen Händehygiene wird auf den Toiletten und der Sanitäreinrichtung durch Beschriftung oder Anbringen von erklärenden Piktogrammen hingewiesen.

Die Hust- und Niesetikette ist jederzeit von Teilnehmenden, Gästen und Mitarbeitenden einzuhalten. Sie umfasst das Abdecken von Mund und Nase während des Hustens oder Niesens mit Taschentüchern oder gebeugtem Ellbogen, gefolgt von Händehygiene. Auf das Einhalten der Husten- und Nies-Etikette wird durch Beschriftung oder Anbringen von erklärenden Piktogrammen hingewiesen.

Oberflächen und auch Sanitäranlagen werden regelmäßig gereinigt. Dies wird dokumentiert.

Abstandsregelung

Grundsätzlich folgen wir der empfohlenen Abstandsregelung von 1,5m - besser 2m. Deshalb werden hauptsächlich Aktivitäten mit den Zielgruppen im Freien durchgeführt, um eine ausreichende Abstandsregelung gewährleisten zu können. Bei Aktivitäten in Räumen wird auf regelmäßiges Lüften (Stoßlüften von 5-15 min aller 1,5h) und das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung geachtet. Die maximale Personenanzahl pro Innenraum orientiert sich darüber hinaus an der verfügbaren Raumgröße und ist ausgeschildert. Darüber hinaus kommen bei unvermeidbaren Zusammenkünften ebenfalls mobile Luftfilter zum Einsatz.

Mund-Nasen-Bedeckung

In allen Innenräumen ist das Tragen von mindestens einem medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung (besser noch FFP2) für alle Nutzer*innen und Mitarbeitende verpflichtend. Darauf wird mit Hilfe von Aushängen hingewiesen. Bei Aktivitäten im Freien, bei denen es nicht möglich ist, den Mindestabstand einzuhalten, wird das Tragen der MNB ebenfalls dringend empfohlen.

Datenaufnahme / Nachvollziehbarkeit

Im Eingangsbereich des Hofes halten wir einen Einwurfbriefkasten sowie Datenerfassungsbögen bereit, die von allen Tagesbesucher*innen zumindest von einem / einer Vertreter*in des Haushalts wahrheitsgemäß ausgefüllt werden müssen. Die persönlichen Daten werden nach einer Frist von 4 Wochen vernichtet. Die Möglichkeit zur digitalen Kontakterfassung ist ebenfalls durch einen QR-CODE der CoronaWarnApp gegeben. Die aktuellen Kontaktdaten der angemeldeten Hofkids liegen den Mitarbeitenden vor und die Anwesenheit wird täglich nachvollzogen. Alle Ehrenamtlichen und Mitarbeitenden werden durch interne Dienstplangestaltung nachvollzogen.

Verantwortlichkeit für die Einhaltung des Hygienekonzepts

Der KJB Nickern e. V. setzt mit diesem Schutz- und Hygieneplan behördlich vorgegebene Regeln um. Somit ist zunächst von deren allgemeiner Akzeptanz auszugehen. Die Regeln sind für alle Teilnehmenden, Gäste und Mitarbeitenden verbindlich und im Sinne der gegenseitigen Rücksichtnahme, des Respekts untereinander und des Schutzes von Teilnehmenden, Nutzer*innen und Mitarbeitenden umzusetzen. Die Einhaltung und Umsetzung dieses Konzeptes ist Voraussetzung für alle Aktivitäten auf dem Gelände. Verantwortlich für das Einhalten der Regeln sowie für die Umsetzung und Durchsetzung dieses Schutz- und Hygieneplans sind alle diensthabenden Mitarbeitenden.

Inhaltlich verantwortlich zeichnet sich bei allen Belangen der Vorstand und seine jeweiligen Mitglieder.

Vorgehen bei Hygieneverstößen

Beim erstmaligen Verstoß sind Teilnehmende und Gäste auf die Einhaltung der geltenden Regeln nochmals freundlich hinzuweisen. Bei weiteren Wiederholungen oder schwerwiegenden Verstößen ist von der Möglichkeit des Platzverweises Gebrauch zu machen. Für Mitarbeitende können zudem arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen.

Informationsübermittung

Dieses Konzept wird auf der Website veröffentlicht, an allen Türen der Gebäude sowie am Eingangstor des Hofgeländes ausgehängt.
Auf das verpflichtende Tragen des Mund-Nasen-Schutzes im Innenbereich wird an allen Eingängen eindeutig hingewiesen.

Vorgehen bei Verdachtsfällen auf Infektion mit dem Corona-Virus während eines Angebots bzw. einer Nutzung

Liegt beim Betreten des Hofes bzw. Projektbeginn bei einer Person ein Verdacht auf eine Erkrankung vor, fragen die Verantwortlichen vor Ort nach den typischen Symptomen (Fieber, Husten, krankheitsbedingte Atemnot). Bei Bestätigung des Vorliegens eines oder mehrerer Symptome muss die Person nach Erfassung der Kontaktdaten das Hofgelände wieder verlassen. Dasselbe gilt, wenn während einer Veranstaltung oder einem Projekt entsprechende Symptome bei einer Person auftreten sollten.

Vermietungen und Überlassung an Dritte

Stand 22.11.2021: Es finden keinerlei Vermietungen mehr bis zum Ende des Jahres statt!

Bei den an Dritte überlassenen Hofarealen steht der Pächter bzw. Mieter in der Pflicht mit einem geeigneten Hygienekonzept in der Pflicht Sorge für die ihm zur Nutzung überlassenen Räume zu tragen.

Finden die Familienfeiern in Gaststätten oder in von Dritten überlassenen Räumlichkeiten (auch im jeweiligen Außenbereich) statt, können daran bis zu 100 Gäste aus dem Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis teilnehmen. Das Servicepersonal (Bedienung, Caterer, Fotograf, DJ, Band) zählt nicht dazu. Die Abstands- und Hygieneregeln sollen eingehalten werden. Der Ablauf und die Ausgestaltung der Familienfeier nach § 2 Absatz 3 der Corona-Schutz-Verordnung zulässigen Familienfeier obliegt der jeweiligen Familie. Wird ein Buffet angeboten, beachten Sie bitte die Regeln der Allgemeinverfügung Hygieneauflagen unter Abschnitt II Ziffer 1. Darin wird erläutert, was bei einem Buffet zu beachten ist. Falls getanzt wird, sollte auf ausreichende Lüftung geachtet werden. Wenn möglich sollten Aktivitäten, bei denen vermehrt infektiöse Aerosole entstehen könnten, im Außenbereich stattfinden.

amtliche Regelungen in leichter Sprache

Die Texte in Leichter Sprache sollen Sie informieren. Sie sind ein zusätzliches Angebot und rechtlich nicht verbindlich: https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Corona-Schutz-Verordnung-2020-08-25-leichte-sprache.pdf Es gelten die Texte in schwerer Sprache. Sie finden sie auf: www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html

Weiterführende Informationen: FAQ – Jugendamt Dresden https://jugendinfoservice.dresden.de/de/fachkraefteportal/faq-corona.php